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Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Je nach Art, Nutzung und Verwendungszweck von Räumen sind in diesen immer brennbare Stoffe vorhanden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, durch entsprechende Ausbildung der den Raum umgebenden Bauteile, die Ausbreitung des Feuers zu behindern. Begrenzt man den Begriff Brandschutz auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz, so ergeben sich für die Planung und Konstruktion von Bauwerken folgende Grundregeln:

Trockenbau Brandschutz

Quelle: Knauf Gips KG, Iphofen

  • Ein geringes Brandrisiko ist dann gegeben, wenn möglichst viele nichtbrennbare Baumaterialien eingesetzt werden.
  • Bei Brandausbruch müssen die im Gebäude befindlichen Personen die Gebäude sicher verlassen können (z.B. durch gesondert abgesicherte Rettungswege usw.).

Die Ausbreitung und Auswirkung des Feuers und somit die Höhe des Schadens soll gering bleiben, z.B. durch die Auswahl geeigneter Konstruktionen mit möglichst langer Feuerwiderstandsdauer. Aus diesen Anforderungen ergibt sich die Pflicht, Baustoffe und Bauteile prüftechnisch zu untersuchen. Man versucht, in den genormten Prüfverfahren die Verhältnisse und Anforderungen der Praxis nachzuvollziehen. Ein umfassendes Nachschlagewerk sowie ein wertvoller Ratgeber für Fachplaner, Architekten und ausführende Fachunternehmen ist der Knauf Brandschutzordner.

Mehr über Brandschutz im Trockenbau erfahren

Ingenieurmäßiger Brandschutz

Die Spezialgipsplatte Knauf Fireboard bietet eine optimale Grundlage für Lösungen im baulichen Brandschutz. Die baulichen Brandschutzsysteme werden nach dem Temperaturkriterium, dem Raumabschluss und der Tragfähigkeit beurteilt. Hierbei besagt das Temperaturkriterium, dass auf der dem Brand abgewandten Seite keine Temperaturerhöhung von durchschnittlich mehr als 140 K und an keiner Einzelstelle eine Erhöhung von mehr als 180 K entstehen darf.

Trockenbau Brandschutz

Quelle: Knauf Gips KG, Iphofen

Raumabschluss bedeutet, dass die Konstruktion eines Raums, in dem ein Brand ausbricht, so abgeschlossen sein muss, dass in den Wänden keine Risse oder Fugen entstehen, die Brandüberschlag und Rauchausbreitung begünstigen würden. Die Tragfähigkeit besagt, dass die Konstruktion bei Brandeinwirkung ihre Standsicherheit nicht verlieren darf.